Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lingen (Ems) hat in seiner Sitzung am 25.02.2025 die Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.
Grundlage des Übersichtsplanes:
Auszug aus den Geodaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Regionaldirektion Osnabrück-Meppen – Katasteramt Lingen, 2025
Bebauungsplan Nr. 203
Baugebiet: „Alter Viehmarkt“
Geltungsbereich:
Dieser betrifft Flächen zwischen der Alten Rheiner Straße, der Bernd-Rosemeyer-Straße und der Straße An der Kokenmühle.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Stadt Lingen (Ems), 26.02.2025
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(L.S.)
gez. Schreinemacher
Erster Stadtrat