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Bebauungsplan Nr. 39, Ortsteil Laxten mit örtlichen Bauvorschriften Baugebiet: „Südlich Ulanenstraße“

Bekanntmachung von Bauleitplänen der Stadt Lingen (Ems)

Der Rat der Stadt Lingen (Ems) hat den o. g. Bebauungsplan am 30.05.2024 als Satzung beschlossen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche südlich der Ulanenstraße und westlich der Schillerstraße. Diese ist in dem nachstehenden Übersichtsplan schwarz umrandet dargestellt.

 

Kartengrundlage:

Auszug aus den Geodaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Regionaldirektion Osnabrück-Meppen – Katasteramt Lingen, 2021

 

Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften einschließlich seiner Begründung und zusammenfassender Erklärung kann im Rathaus - Fachdienst Stadtplanung -, Elisabethstraße 14 - 16, Zimmer 518, während der Servicezeiten von jedermann eingesehen werden.

 

Mit dieser Bekanntmachung nach § 10 BauGB tritt der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften in Kraft.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Lingen (Ems) geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Vorschriften begründen soll, ist darzulegen. Dieses gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen für die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

 

Stadt Lingen (Ems), 25.06.2024

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

(L.S.)

gez. Schreinemacher     

Erster Stadtrat



Artikeldatum: 1. January 1970
Fotos v.o.n.u.: k.A.