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Flächennutzungsplanänderung Nr. 60 und Bebauungsplan Nr. 28, Baugebiet: Koopmans Hof, Ortsteil Baccum

Bekanntmachung von Bauleitplänen der Stadt Lingen (Ems)

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der Rat der Stadt Lingen (Ems) hat in seiner Sitzung am 19.12.2024 die Einleitung eines Heilungsverfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 28, Ortsteil Baccum und die Offenlage der folgend genannten Entwürfe der Bauleitpläne mit Begründungen einschließlich Umweltbericht beschlossen (erstmalige Offenlage für die Flächennutzungsplanänderung und erneute Offenlage für den Bebauungsplan).

 

1. Flächennutzungsplan – Änderung Nr. 60
Bereich: „Koopmanns Hof“

 

Geltungsbereich (schwarz umrandet):

Flächen beidseitig der Laxtener Straße

2. Bebauungsplan Nr. 28, Ortsteil Baccum
mit örtlichen Bauvorschriften

Baugebiet: „Koopmanns Hof“

 

Geltungsbereich (schwarz umrandet) des Bebauungsplanes:

Flächen beidseitig der Laxtener Straße bzw. östlich der Straße Kleekamp.

 

Kartengrundlagen:

Auszug aus den Geodaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Regionaldirektion Osnabrück-Meppen – Katasteramt Lingen, 2021 bzw. 2022

 

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen zu den Bauleitplänen vor:

 

Schutzgut Mensch und Schutzgegenstand menschliche Gesundheit

• Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan.

• Gewerbelärm: kein Einfluss auf das Plangebiet

• Verkehrslärm: Wurde überprüft, alle Orientierungswerte werden eingehalten.

• Kampfmittel: Die vorliegenden alliierten Luftbilder wurden ausgewertet. Für den Geltungsbereich besteht seitens der zuständigen Behörde kein Handlungsbedarf.

• Altlasten: Altlasten sind im Plangebiet nicht bekannt, es gibt keinerlei Hinweise.

• Gerüche aus der Landwirtschaft: Es wurde eine geruchstechnische Untersuchung durchgeführt. Im Bereich der geplanten Bebauung des Plangebietes beträgt die Gesamtbelastung an Geruchsimmissionen maximal 14% der Jahresstunden und liegt damit innerhalb der maximal maßgebenden Gesamtbelastung für Wohnbereiche im Übergangsbereich zur offenen Landschaft.

• Hochwasser: Das Plangebiet liegt außerhalb von Überschwemmungs- und Hochwasserrisikogebieten.

• Die Auswirkungen und die Bedeutung der Planung für das Schutzgut Mensch / Schutzgegenstand menschliche Gesundheit wurden betrachtet und gutachterlich bewertet. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch / Schutzgegenstand menschliche Gesundheit sind gering, der Eingriff ist unerheblich.

 

Schutzgut Tiere und Pflanzen

• Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan.

• Eine Biotoptypenkartierung für den Geltungsbereich der Bauleitplanung sowie der näheren Umgebung wurde durchgeführt und erstellt.

• Faunistische Erfassungen (Brutvögel und Fledermäuse) wurden durchgeführt und erstellt. Im Rahmen der Erfassung von Brutvögeln und Fledermäusen wurden keine Brutvogelreviere (Fortpflanzungs- u. Ruhestätten) im Plangebiet erfasst. Die außerhalb des Plangebietes festgestellten Brutvogelarten stehen nicht im funktionalen Zusammenhang mit der Plangebietsfläche.

• Der nicht ausgleichbare Eingriff in das Schutzgut Tier und Pflanzen wird durch angemessene Ersatzmaßnahmen innerhalb sowie außerhalb des Plangebietes vollständig kompensiert.

• Die Auswirkungen in das Schutzgut Tiere und Pflanzen wurde betrachtet und gutachterlich bewertet. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere sind gering, der Eingriff ist unerheblich.

 

Schutzgegenstand Biologische Vielfalt / Biodiversität

• Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan.

• Die Biotopausstattung sowie die biologische Vielfalt im Plangebiet wurden fachlich untersucht und beurteilt.

• Die Auswirkungen auf den Schutzgegenstand Biologische Vielfalt / Biodiversität wurden betrachtet und gutachterlich bewertet. Die Auswirkungen auf den Schutzgegenstand Biologische Vielfalt / Biodiversität sind neutral, der Eingriff ist unerheblich.

 

Schutzgut Boden

• Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan.

• Die mit der Bodenversiegelung verbundenen Kompensationserfordernisse wurden mit den zur Eingriffsregelung beschriebenen Maßnahmen ausgeglichen.

• Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden wurde betrachtet und gutachterlich bewertet. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden sind hoch, der Eingriff ist erheblich.

 

Schutzgegenstand Fläche

• Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan.

• Die Auswirkungen auf den Schutzgegenstand Fläche wurde betrachtet und gutachterlich bewertet. Die Auswirkungen auf den Schutzgegenstand Fläche sind gering, der Eingriff in den Schutzgegenstand Fläche ist unerheblich.

 

Schutzgut Wasser

• Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan.

• Das anfallende Regenwasser versickert, soweit möglich, über der Ackerfläche bzw. läuft oberirdisch in den Entwässerungsgraben.

• Die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sind in der Gesamtheit gering. Der Eingriff in das Schutzgut Wasser ist unerheblich.

 

Schutzgüter Klima und Luft

• Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan.

• Durch die Umsetzung des Bebauungsplans wird die Versiegelung eines Großteils der bisherigen Ackerflächen erfolgen, so dass die Kaltluftproduktion erheblich abnehmen wird, dies wirkt sich auf das Plangebiet und die angrenzenden bebauten Grundstücke aus.

• Geruchsemissionen durch die Ackernutzung werden durch die Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung reduziert.

• Die Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima und Luft wurden betrachtet und gutachterlich bewertet. Die Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima und Luft sind gering bis mittel, der Eingriff in das Schutzgut Klima u. Luft ist unerheblich.

 

Schutzgegenstand Erhaltung bestmöglicher Luftqualität /Klimaschutz

• Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan.

• Luftqualität im Plangebiet / Klimaschutz wurden betrachtet und gutachterlich bewertet. Negative Auswirkungen auf die Luftqualität sind nicht zu erwarten, der Eingriff in den Schutzgegenstand ist unerheblich.

 

Schutzgut Landschaft

• Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan.

• Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes wird sich das Landschaftsbild im Vorhabenraum erheblich verändern.

• die Ackerflächen können zum großen Teil mit Gebäuden und versiegelten Nebenflächen überbaut werden. Im Plangebiet entsteht neue Grünflächen mit anteilig Gehölzen und eine Wasserfläche.

• Der Planbereich ist dem Siedlungsrand zuzuordnen, es handelt sich um eine Fläche, die unmittelbar an vorhandene Siedlungsbereiche angrenzt.

• Die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft wurden betrachtet und gutachterlich bewertet. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft sind im Plangebiet mittel, der Eingriff in das Schutzgut Landschaft ist erheblich.

 

Schutzgut Kultur und sonstige Schutzgüter

• Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan.

• Das Schutzgut ist nicht betroffen, Elemente dieses Schutzgutes sind im und in der Nähe des Plangebietes nicht vorhanden.

 

Schutzgegenstand Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen / Erschütterungen

• Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan.

• Der Schutzgegenstand Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen / Erschütterungen wurde betrachtet und gutachterlich bewertet. Der Schutzgegenstand Anfälligkeit für schwere Unfälle u. Katastrophen / Erschütterungen ist nicht betroffen, der Eingriff ist unerheblich.

 

Schutzgegenstand Vermeidung von Emissionen, sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässer / Wärme / Strahlung / Licht

• Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan.

• Der Eingriff in den Schutzgegenstand wurde betrachtet und gutachterlich bewertet. Der Eingriff in den Schutzgegenstand ist unerheblich.

 

Schutzgegenstand Nutzung erneuerbarer Energien / effiziente Nutzung von Energie

• Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan.

• Die Nutzung von Dachflächen zur Erzeugung von Solarstrom wird in Form geeigneter textlicher Festsetzungen konkret vorgegeben.

• Der Eingriff in den Schutzgegenstand wurde betrachtet und gutachterlich bewertet.

 

Schutzgegenstand Nutzung natürlicher Ressourcen und nachhaltige Verfügbarkeit von Ressourcen

• Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan.

• Mit der Bebauungsplanumsetzung erfolgt ein Eingriff in die natürlichen Ressourcen, da Lebensräume beseitigt und Flächen versiegelt werden. Innerhalb des Plangebietes entstehen in den Grünflächen neue Lebensräume und teilweise naturnahe Bereiche.

• Der Eingriff in den Schutzgegenstand wurde betrachtet und gutachterlich bewertet. Der Eingriff in den Schutzgegenstand ist unerheblich.

 

Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

·         Umweltberichte als Bestandteil der Begründungen (Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung) (2024) – Krüger Landschaftsarchitekten, Lingen

·         Bestandsplan / Biotoptypenkartierung (2024) – Krüger Landschaftsarchitekten, Lingen

·         Faunistisches Gutachten (2021) – habitat.eins, Osnabrück

·         Geruchstechnischer Bericht Nr. LG13087.1/02 (2021) – Zech Umweltanalytik GmbH, Lingen

·         Luftbildauswertung nach § 3 NUIG (2021) – LGLN Kampfmittelbeseitigungsdienst, Hannover

·         Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (2024) – Krüger Landschaftsarchitekten, Lingen

·         Schalltechnische Untersuchung (2021) – HeWes Umweltakustik GmbH, Osnabrück

·         Baugrundvoruntersuchung (2022) – Dr. Schleicher & Partner Ingenieurgesellschaft mbH, Lingen

·         Baugrund - Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (2021), Hannover

·         Geruch - Landwirtschaftskammer Niedersachen (2021), Lingen

·         Kampfmittel - Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (2021), Hannover

·         Naturschutz - Stadt Lingen (Ems) – Untere Naturschutzbehörde (2021)

·         Entwässerung - Stadt Lingen (Ems) – Untere Wasserbehörde (2021)

·         Archäologie - Stadt Lingen (Ems) – Untere Denkmalschutzbehörde (2021)

 

Die Entwürfe der Bauleitpläne mit jeweiliger Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

 

28.01.2025 – 28.02.2025

 

im Internet unter www.lingen.de/bekanntmachungen in dieser Bekanntmachung veröffentlicht. Zusätzlich werden die verfügbaren Unterlagen in der genannten Zeit auch in den Vitrinen des 5. OG (vor den Räumen 514 – 518) des Rathauses, Elisabethstraße 14 – 16 im Fachdienst Stadtplanung öffentlich ausgelegt. Diese können dort zu den folgenden Servicezeiten eingesehen werden.

 

Servicezeiten:      

Montag bis Dienstag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Donnerstag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr

 

Stellungnahmen können während der oben genannten Veröffentlichungsfrist bei der Stadt Lingen (Ems) abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (stadtplanung@lingen.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Einwendungen können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Für den Flächennutzungsplan wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs 3 S.1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen müssen.

 

Stadt Lingen (Ems), 20.12.2024

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

(L.S.)

gez. Schreinemacher

Erster Stadtrat



Artikeldatum: 14. Januar 2025
Fotos v.o.n.u.: k.A., k.A.