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Öffentliche Bekanntmachung Fortschreibung der Lärmkartierung gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie durch die Stadt Lingen (Ems), hier: Fortschreibung des Lärmaktionsplanes

Öffentliche Bekanntmachung

Auf Basis der Fortschreibung der Lärmkartierung gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat die Stadt Lingen (Ems) die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes 2013 durchzuführen. Der Planentwurf legt die Ziele und Strategien zur Lärmminderung sowie zum Schutz ruhiger Gebiete für die nächsten fünf Jahre fest.

Gemäß Artikel 8 Abs. 7 der Richtlinie 2002/49/EG in Verbindung mit § 47d Abs. 3 Satz 2 BImSchG erhält die Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken.

Der Planentwurf kann auf der Internetseite der Stadt Lingen (Ems) unter

www.lingen.de/bekanntmachungen

eingesehen werden.

Anregungen zu neuen Lärmminderungsmaßnahmen oder Bedenken gegen die bereits geplanten Lärmminderungsmaßnahmen können vom 02.05.2024 bis 31.05.2024 per Email an umwelt@lingen.de oder direkt an den Fachbereich Bauen und Umwelt, Elisabethstr. 14-16, 49808 Lingen gesendet werden.

Lingen (Ems), 17.04.2024

Stadt Lingen (Ems)

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

                                              

(L.S.)

gez. Schreinemacher

Stadtbaurat



Artikeldatum: 22. April 2024
Fotos v.o.n.u.: Marco2811/stock.adobe.com