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Flächennutzungsplan – Änderung Nr. 74 Bereich: „Zum Hagen“, Bebauungsplan Nr. 29, Ortsteil Baccum, Baugebiet: „Zum Hagen“

Bekanntmachung von Bauleitplänen der Stadt Lingen (Ems)

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lingen (Ems) hat in seiner Sitzung am 18.06.2024 die Offenlage der genannten Entwürfe der Bauleitpläne mit Begründungen einschließlich Umweltbericht beschlossen.

 

1. Flächennutzungsplan – Änderung Nr. 74
Bereich: „Zum Hagen“

2. Bebauungsplan Nr. 29, Ortsteil Baccum
mit örtlichen Bauvorschriften

Baugebiet: „Zum Hagen“

 

Geltungsbereich (schwarz umrandet) der beiden Bauleitpläne:

Dieser betrifft jeweils eine Fläche östlich der Straße Zum Hagen zwischen den Straßen Zum Lau und Sandwand.

 

Kartengrundlagen:

Auszug aus den Geodaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Regionaldirektion Osnabrück-Meppen – Katasteramt Lingen, 2023

 

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen zu den Bauleitplänen vor:

 

Gutachterliche Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen (Prognose):

     

Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

     

Die Entwürfe der Bauleitpläne mit jeweiliger Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

 

09.07.2024 – 09.08.2024

 

im Internet unter www.lingen.de/bekanntmachungen in dieser Bekanntmachung veröffentlicht. Zusätzlich werden die verfügbaren Unterlagen in der genannten Zeit auch in den Vitrinen des 5. OG (vor den Räumen 514 – 518) des Rathauses, Elisabethstraße 14 – 16 im Fachdienst Stadtplanung öffentlich ausgelegt. Diese können dort zu den folgenden Servicezeiten eingesehen werden.

 

Servicezeiten:      

Montag bis Dienstag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Donnerstag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr

 

Stellungnahmen können während der oben genannten Veröffentlichungsfrist bei der Stadt Lingen (Ems) abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (stadtplanung@lingen.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Einwendungen können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Für den Flächennutzungsplan wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs 3 S.1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen müssen.

 

Stadt Lingen (Ems), 19.06.2024

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

(L.S.)

gez. Schreinemacher  

Erster Stadtrat

 



Artikeldatum: 1. January 1970
Fotos v.o.n.u.: k.A.