Veränderungssperre Nr. 47
für den Bebauungsplan Nr. 203 „Alter Viehmarkt“
Der Rat der Stadt Lingen (Ems) hat die o. g. Veränderungssperre am 27.02.2025 als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst eine Fläche zwischen den Straßen Alte Rheiner Straße, Bernd-Rosemeyer-Straße und An der Kokenmühle und dieser ist in dem nachstehenden Übersichtsplan schwarz umrandet dargestellt.
Kartengrundlage:
Auszug aus den Geodaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Regionaldirektion Osnabrück-Meppen – Katasteramt Lingen, 2025
Die Satzung der Veränderungssperre kann im Rathaus - Fachdienst Stadtplanung -, Elisabethstraße 14 - 16, Zimmer 518, während der Servicezeiten von jedermann eingesehen werden.
Mit dieser Bekanntmachung nach § 16 BauGB tritt die Veränderungssperre in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Lingen (Ems) geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Vorschriften begründen soll, ist darzulegen. Dieses gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Sätze 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) über die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Stadt Lingen (Ems), 03.03.2025
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(L.S.)
gez. Schreinemacher
Erster Stadtrat