Vorkaufsrechtsatzung Nr. 4 „Kanalhalbinsel“
Der Rat der Stadt Lingen (Ems) hat die o.g. Satzung am 21.11.2024 beschlossen.
Der Geltungsbereich der Satzung umfasst Flächen im Bereich der Straße Am Alten Hafen und diese sind in dem nachstehenden Übersichtsplan dargestellt.
Kartengrundlage: Auszug aus den Geodaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Regionaldirektion Osnabrück-Meppen – Katasteramt Lingen, 2024
Die Satzung kann im Rathaus - Fachdienst Stadtplanung -, Elisabethstraße 14 - 16, Zimmer 518, während der Servicezeiten von jedermann eingesehen werden.
Mit dieser Bekanntmachung nach § 25 Abs. 1. S.2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 16 Abs. 2 BauGB tritt die Satzung in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Lingen (Ems) geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Vorschriften begründen soll, ist darzulegen. Dieses gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Stadt Lingen (Ems), 27.11.2024
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(L.S.)
gez. Schreinemacher
Erster Stadtrat