Die Vorschlagsliste der Personen, die zum Amt einer Schöffin oder eines Schöffen und die Vorschlagsliste der Personen, die zum Amt einer Jugendschöffin oder eines Jugendschöffen berufen werden können, liegen in der Zeit vom 12.06.2023 bis zum 18.06.2023 zu den Öffnungszeiten im Bürgerbüro, Rathaus, Neue Straße 5, zur Einsicht aus.
Einsprüche gegen die Vorschlagslisten können binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Stadt Lingen (Ems), den 02.06.2023
Stadt Lingen (Ems)
Der Oberbürgermeister
Dieter Krone