Die Satzungstexte werden fortlaufend aktualisiert.
Alle im folgenden Ortsrecht genannten DM-Beträge sind automatisch seit dem 1. Januar 2002 als Euro-Beträge zu verstehen. Hierbei ist der amtliche Umrechnungskurs von 1,00 € = 1,95583 DM anzuwenden. Es erfolgt keine Betragsglättung, sondern lediglich eine redaktionelle Änderung.