Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Das Land Niedersachsen fördert den Erwerb von Lastenrädern, sowohl mit als auch ohne elektrischen Antrieb zur Selbstnutzung, als auch zur Schaffung von unentgeltlichen Leih-Angeboten.
Der Ausbau des fahrradgebundenen Lastenverkehrs mit privaten Lastenrädern soll einen Beitrag dazu leisten die Lebens-, Wohn- und Umweltqualität durch den Einsatz klimafreundlicher Verkehrsmittel zu verbessern, die Emissionen von Luftschadstoffen zu verringern sowie innovative Anwendungen im Verkehrsbereich zu stärken.
Lastenräder eignen sich gut für den innerörtlichen Transport.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt.
Die Zuwendung beträgt 400 EUR pro Lastenrad, 800 EUR pro E-Lastenrad oder Lasten-S-Pedelec.
Sie müssen sich an die NBank wenden.
Gewerbebetriebe und Unternehmen sind im Rahmen eines unentgeltlichen Verleihsystems nur antragsberechtigt, soweit die betroffene niedersächsische Kommune bestätigt, dass die Maßnahme Teil eines kommunalen Mobilitätskonzeptes ist.
Die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, den Fördergegenstand selbst mindestens drei Jahre zu nutzen und ihn nicht vor Ablauf dieser Frist zu veräußern oder das Lastenrad im Rahmen eines Verleihs für mindestens drei Jahre zur Verfügung zu stellen.
Es ist innerhalb der geforderten dreijährigen Haltedauer auf dem erworbenen Lastenrad der mit der Bewilligung übersandte Aufkleber gut sichtbar anzubringen.
Die Förderung wird bei Privatpersonen auf maximal ein Lastenrad pro Haushalt beschränkt. Bei Beschaffungen für Verleih-Anbieter wird die Förderung auf maximal zehn Lastenräder pro natürlicher oder juristischer Person beschränkt.
Bei kommunalen Gebietskörperschaften müssen pro Förderung mindestens drei Lastenräder beantragt werden.
Es fallen keine Gebühren an.
Bitte reichen Sie frühzeitig Ihren Antrag ein. Sie dürfen die Anschaffung der Lastenräder erst beauftragen, wenn über Ihren Förderantrag entschieden wurde.
12 Wochen
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Verbreitung von Lastenrädern (Richtlinie Lastenräder Niedersachsen) vom 5. 8. 2021; zuletzt geändert durch RdErl. vom 14. 12. 2021.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Verbreitung von Lastenrädern
Nach Vorgabe des Ressorts externen Link hinzugefügt.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Lastenräder Niedersachsen/Förderprogramme
Nach Vorgabe des Ressorts hinzugefügt
Ein Anspruch der Antragstellerin oder des Antragsstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsstelle aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Dabei ist der Zeitpunkt des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen maßgebend.
Hier finden Sie weiterführende Informationen:
Förderung Lastenräder Niedersachsen
Nach Vorgabe des Ministeriums eingefügt
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Montag bis Freitag 8.00 - 17.00 Uhr