Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Die Maßnahme Tourismus trägt zur Erschließung der lokalen bis regionalen touristischen Entwicklungspotenziale bei und somit zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum. Die Maßnahme wird landesweit angeboten. Gefördert werden neben Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Analysen investive Vorhaben.
Fördermittel erhalten öffentliche und private Antragsteller.
Gefördert werden können:
Die Höhe der Förderung beträgt
Die Zuständigkeit liegt bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung (ArL).
Für die Förderung ist eine Registriernummer (zentrale Betriebsnummer) erforderlich.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz