Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Änderungen in der Betriebsleitung eines zulassungspflichtigen Handwerksbetriebs sind der Handwerkskammer anzuzeigen. Die Betriebsleitung eines Handwerksbetriebs muss über die fachlichen Voraussetzungen für die Ausübung des zulassungspflichtigen Handwerks verfügen. Dies kann ein Meisterbrief für das jeweilige Handwerk sein, aber auch eine gleichwertige in- oder ausländische Berufsqualifikation beziehungsweise eine Ausnahmebewilligung oder Ausübungsberechtigung.
Als Betriebsleitung kommen sowohl die Inhaber oder Inhaberinnen eines Handwerksbetriebs als auch angestellte Personen in Betracht. In letzterem Fall ist der Eintragungsantrag zusammen mit einer Betriebsleitererklärung sowie ergänzenden Unterlagen einzureichen.
Zu den Aufgaben der Betriebsleitung gehört es unter anderem
Die Anzeige kann durch den Betriebsinhaber oder die Betriebsinhaberin direkt gegenüber der zuständigen Handwerkskammer oder über Verwaltungsportale erfolgen. Die eigentliche Bestellung müssen Sie elektronisch per Onlineverfahren oder schriftlich bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer oder über Verwaltungsportale durchführen.
Online-Antrag:
Schriftlicher Antrag:
Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Bestätigung sowie eine neue Handwerkskarte (§ 10 Abs. 2 HwO).
Sie müssen sich an die für Sie örtlich zuständige Handwerkskammer wenden.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Betriebsleitung durch Inhaber oder Inhaberin:
Betriebsleitung durch angestellte Person:
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
Unverzügliche Anzeige der Bestellung einer neuen Betriebsleitung.
Im Rahmen der Rechtsbehelfsbelehrung gilt in Niedersachsen der Klageweg vor dem jeweils zuständigen Verwaltungsgericht, da kein verwaltungsrechtliches Vorverfahren mehr vorgesehen ist.
Datenschutzinformation zur Leistung der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Datenschutzinformation zur Leistung der Handwerkskammer Hannover
Datenschutzinformation zur Leistung der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen
Datenschutzinformation zur Leistung der Handwerkskammer Oldenburg
Datenschutzinformation zur Leistung der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
Datenschutzinformationen zur Leistung der Handwerkskammer für Ostfriesland
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung