Der Gewerbesteuersatz der Stadt Lingen beträgt zurzeit 395 von Hundert. Maßgebend für die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer ist der vom Finanzamt ermittelte Gewerbeertrag und der daraus resultierende Gewerbesteuermessbetrag, der der hebeberechtigten Stadt mitgeteilt wird.
Gegenstand der Besteuerung ist der Gewerbebetrieb. Die Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Gewerbesteuer sind das Gewerbesteuergesetz (GewStG), die Abgabenordnung und die jährliche Haushaltssatzung.
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