Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 37 Ortsteil Laxten "Zwischen Brockhauser Weg und Am Schallenbach" sind zu beachten und einzuhalten. Insbesondere ist bei Kettenhausgrundstücken eine einseitige Grenzbebauung je Hauptgebäude zwingend festgesetzt. Dabei muss das Hauptgebäude an der nordöstlichen Grenze gebaut werden. Zur gegenüberliegenden Grenze ist mittels Garage eine lückenlose Bebauung herzustellen. Da Kettenhäuser zudem in einheitlicher Dachform auszuführen sind, sind hier ausschließlich Flachdächer zulässig.
Falls Sie konkretes Interesse am Erwerb eines Grundstückes (Kettenhäuser) zur Selbstnutzung in diesem Baugebiet haben, füllen Sie bitte den Online Bewerbungsfragebogen aus und senden diesen an die GEG.