Das Bundeskinderschutzgesetz regelt den umfassenden, aktiven Kinderschutz in Deutschland. Ein Ziel ist es, dem Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen gerecht zu werden, die außerhalb der Familie und des unmittelbaren Einflussbereiches der Eltern ein besonderes Vertrauensverhältnis zu Dritten eingehen und aufbauen. Außerdem stärkt es alle Akteure, die sich für das Wohlergehen von Kindern engagieren.
Für die Jugendarbeit bedeutet es konkret, dass die Stadt Lingen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe dazu verpflichtet ist, Vereinbarungen mit Trägern zu schließen, um Kinder und Jugendliche bestmöglich zu schützen. Insbesondere die Vorgabe konkreter Verfahrensschritte soll zu einer größeren Handlungssicherheit bei der Wahrnehmung des Schutzauftrages führen.
Erweitertes Führungszeugnis
Ziel des Jugendschutzgesetzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen in der Öffentlichkeit zu schützen. Dabei richtet sich das Gesetz mit seinen Ge- und Verboten an Gewerbetreibende und dient darüber hinaus als Orientierungshilfe für Eltern. Eltern bzw. die personensorgeberechtigten Personen sind nicht verpflichtet, alles zu erlauben, was nach dem Jugendschutzgesetz gestattet ist. Bis zur Volljährigkeit sind sie für ihre Kinder verantwortlich.
Das Jugendschutzgesetz im Wortlaut
Broschüre: Jugendschutz einfach und verständlich