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Kindertagesstätten

In Lingen gibt es rund 35 Kindertagesstätten in freier und städtischer Trägerschaft – viele davon arbeiten inklusiv. Zudem gibt es in Lingen einen heilpädagogischen Kindergarten und einen Sprachheilkindergarten. Dort erhalten Kinder im Vorschulalter eine passende Förderung.


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Kitabeiträge

Neugieriges Baby erkundet das Kinderzimmer

Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung ermitteln für die Träger der Lingener Kindertagesstätten (außer für die Kindertagesstätte ROKIDS) den monatlichen Kitabeitrag. Dieser richtet sich nach dem vertraglichen Stundenumfang sowie dem jährlichen Bruttoeinkommen der Familie. Bei geringfügigem Einkommen, insbesondere bei Bezug von Sozialleistungen, kann die Stadt Lingen (Ems) die Kosten ganz oder anteilig übernehmen (Antrag siehe unten). 

Grundlage für die Berechnung ist die Summe der Einkünfte (Bruttoverdienst abzgl. Werbungskosten). Als Einkommen gelten auch steuerfreie Einkünfte (z.B. aus geringfügiger Beschäftigung). Negativeinkünfte bleiben unberücksichtigt. Bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften gilt das Einkommen beider Lebenspartner. Der Kitabeitrag kann bei einer Veränderung den wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst werden.

Es ist jeweils das aktuelle Einkommen nachzuweisen.

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Ab August 2024 gelten folgende Beträge:

Höhe des Beitrags für Kinder unter 3 Jahren und Hort (pro Monat):

  Stufe I
bis 25.000 €
Stufe II
bis 37.500 €
Stufe III
bis 50.000 €
Stufe IV
bis 62.500 €
Stufe V
bis 75.000 €
Stufe VI
bis 87.500 €

Stufe VII*
bis 100.000 €

Stufe VIII*
über 100.000 €
Prozentuale Berechnung anhand des Jahreseinkommens (geteilt durch 12 Monate)

4 Stunden  70,00 € 84,00 € 100,00 € 126,00 € 152,00 € 178,00 € 204,00 € 2,5 %
5 Stunden  88,00 € 105,00 € 125,00 € 158,00 € 190,00€ 223,00 € 255,00 € 3,1 %
6 Stunden  105,00 € 126,00 € 150,00 € 189,00 € 228,00 € 267,00 € 306,00 € 3,7 %
7 Stunden  123,00 € 147,00 € 175,00 € 221,00 € 266,00 € 312,00 € 357,00 € 4,3 %
8 Stunden 140,00€ 168,00 € 200,00 € 252,00 € 304,00 € 356,00 € 408,00 € 4,9 %
Randzeit
(je 1/2 Std. je Monat)
9,00 € 10,50 € 12,50 € 16,00 € 19,00 € 22,50 € 25,50 € 30,00 €

 

Werden keine Einkommensnachweise vorgelegt, wird ein Jahreseinkommen i.H.v. 150.000 € angenommen.

*Die Erhöhungen der Beiträge in den Stufen VII und VIII werden erst ab August 2025 wirksam.

Beitrag für Kinder über 3 Jahren:

bis 8 Std. beitragsfrei
Randzeit 20 € pro halbe Stunde
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Ermäßigungen

  • Für das 2. und jedes weitere kindergeldberechtigte Kind der Sorgeberechtigten im Haushalt ermäßigt sich der Kitabeitrag ab Antragstellung um je 6,00 €.
  • Besuchen gleichzeitig mehrere beitragspflichtige Kinder einer Familie eine Kindertagesstätte, ermäßigt sich der Beitrag für das zweite Kind um 50 %. Für das dritte und jedes weitere beitragspflichtige Kind wird kein Beitrag erhoben.
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