a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
(frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung)
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lingen (Ems) hat in seiner Sitzung am 17.09.2024 die Aufstellung und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung des genannten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen.
Bebauungsplan Nr. 43, Ortsteil Laxten
mit örtlichen Bauvorschriften
Baugebiet: „Frerener Straße / Unter den Eichen“
Kartengrundlage:
Auszug aus den Geodaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Regionaldirektion Osnabrück-Meppen – Katasteramt Lingen, 2024
Geltungsbereich:
Dieser betrifft Flächen an den Straßen Frerener Straße und Unter den Eichen.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Bauleitplanung:
Ausweisung von teilweise Mischgebieten (MI) und Allgemeinen Wohngebieten (WA).
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt die Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Planungen in Gesprächsterminen in der Zeit vom
12.11.2024 – 02.12.2024
im Rathaus, Fachdienst Stadtplanung, Elisabethstraße 14 - 16, Zimmer 516, während der folgenden Servicezeiten.
Servicezeiten:
Montag und Dienstag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Während der Darlegungszeit besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Anhörung).
Das Entwurfskonzept und die Begründung können ab dem 12.11.2024 unter www.lingen.de/bekanntmachungen in dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Außerdem können die verfügbaren Unterlagen in dem oben genannten Zeitraum zu den Servicezeiten auch in den Schaukästen vor den Zimmern 514 – 518 eingesehen werden.
Stadt Lingen (Ems), 17.10.2024
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(L.S.)
gez. Schreinemacher
Erster Stadtrat