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Verpachtung von Ackerflächen

Die Stadt Lingen (Ems) und die Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft Lingen (Ems) mbH bieten ab dem 1. November 2024 landwirtschaftliche Flächen gegen Höchstgebot (€/ha) zur Verpachtung an. Die Bewerbungsfrist endet am 22.10.2024.

Bewerbungen sind schriftlich oder per E-Mail unter Angabe eines Angebotes (€/ha) bis zum 22.10.2024, 23.59 Uhr abzugeben bei der

Stadt Lingen (Ems)
-Fachdienst Liegenschaften–
Elisabethstraße 14-16, 49808 Lingen (Ems)
E-Mail m.lingers@lingen.de

Weitere Informationen erhalten Sie vormittags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 0591 9144-233 oder -234.

Wichtiger Hinweis: Die Besichtigung der Flächen wird vorausgesetzt.

Ackerfläche im Ortsteil Clusorth-Bramhar

1.    Gemarkung Altenlingen, Flur 4, Flurstück 299 tlw., 2,1057 ha Ackerfläche (mit Biodiversität -siehe unten Regelung zur Biodiversität- unbefristet mit jährlicher Kündigungsfrist)

1_Altenlingen

Ackerflächen im Ortsteil Brögbern  

2.    Gemarkung Altenlingen, Flur 43, Flurstück 2/1 tlw., ca. 1,7000 ha Ackerfläche (keine Biodiversiät, unbefristet mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit, Info: Angrenzend an die zu verpachtende Fläche ist die Anlegung einer Wallhecke vorgesehen.

2_Altenlingen

3.    Gemarkung Altenlingen, Flur 50, Flurstück 78, 0,8283 ha Ackerfläche, (keine Biodiversität, unbefristet mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit)

3_Altenlingen

Ackerfläche bzw. Grünlandfläche im Ortsteil Laxten

4.    Gemarkung Lingen, Flur 20, Flurstück 21/75 tlw., ca. 4,0000 ha Ackerfläche (mit Biodiversität -siehe unten Regelung zur Biodiversität- befristet bis zum 31.10.2025)

4_Lingen

5.    Gemarkung Altenlingen, Flur 21, Flurstück 94/2 tlw., 0,6443 ha Grünlandfläche (unbefristet mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit)

5_Altenlingen

Ackerfläche bzw. extensive Grünlandfläche im Ortsteil Baccum

6.    Gemarkung Baccum, Flur 20, Flurstück 100 tlw., ca. 1,8000 ha Ackerfläche (keine Biodiversität, unbefristet mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit, Info: Angrenzend an die zu verpachtende Fläche ist die Aufstellung eines Funkturmes vorgesehen und mit Bauarbeiten ist zu rechnen)

6_Baccum

7.    Gemarkung Baccum, Flur 20, Flurstück 77/2, 1,9488 ha extensive Grünlandfläche -gesonderte Bewirtschaftungsauflagen siehe unten- (unbefristet mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit, Kompensationsfläche E 450)

7_Baccum

 Ackerflächen bzw. Grünlandfläche im Ortsteil Bramsche

8.    Gemarkung Bramsche, Flur 131, Flurstück 95/7, 1,6792 ha Ackerfläche (keine Biodiversität, befristet bis zum 31.10.2025)

8_Bramsche

9.    Gemarkung Bramsche, Flur 44, Flurstück 27, 1,8226 ha Ackerfläche

(keine Biodiversität, unbefristet mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit)

9_Bramsche

10. Gemarkung Bramsche, Flur 110, Flurstück 6, 1,8678 ha Ackerfläche

(keine Biodiversität, befristet bis zum 31.10.2025)

10_Bramsche

11. Gemarkung Bramsche, Flur 130, Flurstück 69, 1,1887 ha Grünlandfläche (befristet bis zum 31.10.2025)

11_Bramsche

Ackerfläche in Gersten

12. Gemarkung Gersten, Flur 49, Flurstück 43/4, 1,0018 ha Ackerfläche (keine Biodiversität, befristet bis zum 31.10.2025)

12_Gersten

Zu Nr. 1 und Nr. 4 Biodiversität/Fruchtfolgewechsel

Der Pächter wird zu einer zehnprozentigen Stilllegung verpflichtet. Auf dieser ist im Frühjahr ein Blühstreifen bis zum 01.06. einzusäen. Der Blühstreifen ist dabei für eine Wachstumsperiode jeweils auf wechselnden Flächen (Standort innerhalb der Fläche) anzulegen und darf nicht abgeerntet werden. Der Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln ist untersagt. Außerdem wird ein Fruchtfolgewechsel vorgeschrieben, der den Maisanbau höchstens in jedem zweiten Pachtjahr zulässt. Ein Verstoß gegen die Anlegung des Blühstreifens bzw. den Fruchtfolgewechsel stellt eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar und führt zu Schadensersatzzahlungen bzw. zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung.

Zu Nr. 7:

Der Pächter akzeptiert während der Pachtzeit das Pflege- und Nutzungskonzept der Unteren Naturschutzbehörde.

Folgende Bewirtschaftungsauflagen für die extensive Grünlandfläche sind zwingend einzuhalten: 

  • Verbot der Umwandlung von Grünland in Ackerland
  • Verbot des Umbruchs der Grünlandfläche einschl. dem Verbot des Pflegeumbruchs und anschließender Neueinsaat
  • Verbot der Beseitigung von vorhandenen Gehölzen
  • Keine Änderung des derzeitigen Grundwasserstandes, insbesondere keine Entwässerungsmaßnahmen
  • Keine Änderung des Bodenreliefs
  • Kein Ausbringen von organischem und/oder mineralischem Dünger
  • Keine Anwendung von Pflanzenbehandlungs- und Pflanzenschutzmitteln
  • Walzen, Schleppen und andere Bodenarbeiten sind zu unterlassen
  • Die Fläche darf nicht bewässert werden
  • Mahdtermine: 15.07. und 01.09.