Sie sind hier: Startseite > Politik, Rathaus & Service > Veröffentlichungen > Bekanntmachungen
pfeil2

Bebauungsplan Nr. 193, Baugebiet: Skatepark am Wasserturm

Bekanntmachung von Bauleitplänen der Stadt Lingen (Ems)

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lingen (Ems) hat in seiner Sitzung am 19.11.2024 die Offenlage des genannten Entwurfes des Bebauungsplanes mit Begründung beschlossen. Es wird nach § 13 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt wird.

 

Bebauungsplan Nr. 193
Baugebiet: „Skatepark am Wasserturm“

 

Kartengrundlage:

Auszug aus den Geodaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Regionaldirektion Osnabrück-Meppen – Katasteramt Lingen, 2024

 

Geltungsbereich (schwarz umrandet) des Bebauungsplanes:

Dieser betrifft eine Fläche zwischen Rheiner Straße und Kurt-Schumacher-Brücke.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

 

10.12.2024 – 17.01.2024

 

im Internet unter www.lingen.de/bekanntmachungen in dieser Bekanntmachung veröffentlicht. Zusätzlich werden die verfügbaren Unterlagen in der genannten Zeit auch in den Vitrinen des 5. OG (vor den Räumen 514 – 518) des Rathauses, Elisabethstraße 14 – 16 im Fachdienst Stadtplanung öffentlich ausgelegt. Diese können dort zu den folgenden Servicezeiten eingesehen werden.

 

Servicezeiten:      

Montag bis Dienstag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Donnerstag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr

 

Stellungnahmen können während der oben genannten Veröffentlichungsfrist bei der Stadt Lingen (Ems) abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (stadtplanung@lingen.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Einwendungen können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.

 

Stadt Lingen (Ems), 20.11.2024

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

(L.S.)

gez. Schreinemacher

Erster Stadtrat



Artikeldatum: 29. November 2024
Fotos v.o.n.u.: k.A.