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Aufhebung des Verfahrens: Bebauungsplan Nr. 110-Neufassung, Änderung Nr. 3 und Bebauungsplan Nr. 192, Baugebiet: "Südlich der Delpstraße"

Bekanntmachung von Bauleitplänen der Stadt Lingen (Ems)

a)    Aufhebungsbeschluss

b)    Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

c)     Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
(frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung)

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lingen (Ems) hat in seiner Sitzung am 28.05.2024 die Aufhebung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 110-Neufassung, 3. Änderung sowie die Aufstellung und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung des genannten Bebauungsplanes Nr. 192 nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.

 

Zu a) Aufhebung des Verfahrens: Bebauungsplan Nr. 110-Neufassung, Änderung Nr. 3

Baugebiet: „An den städtischen Tannen“

 

Kartengrundlage:

Auszug aus den Geodaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Regionaldirektion Osnabrück-Meppen – Katasteramt Lingen, 2024

 

Damaliger Geltungsbereich:

Dieser betraf eine Fläche südlich der Delpstraße und westlich der Kardinal-von Galen-Straße.

 

Hinweis: Im Jahr 2004 wurde auch eine Änderung des damals gültigen Flächennutzungsplanes beschlossen und am 03.07.2004 bekanntgemacht. Diese Änderung ist aufgrund der Neuaufstellung und Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes im Jahr 2005 bereits obsolet geworden.

Zu b+c) Bebauungsplan Nr. 192

mit örtlichen Bauvorschriften

Baugebiet: „Südlich der Delpstraße“

 

Kartengrundlage:

Auszug aus den Geodaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Regionaldirektion Osnabrück-Meppen – Katasteramt Lingen, 2024

 

Geltungsbereich:

Dieser betrifft Flächen südlich der Delpstraße.

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Bauleitplanung:

Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA).

 

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt die Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Planungen in Gesprächsterminen in der Zeit vom

 

25.06.2024 – 26.07.2024

 

im Rathaus, Fachdienst Stadtplanung, Elisabethstraße 14 - 16, Zimmer 515, während der folgenden Servicezeiten.

 

Servicezeiten:      

Montag und Dienstag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Donnerstag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr

 

Während der Darlegungszeit besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Anhörung).

 

Das Entwurfskonzept und die Begründung können ab dem 25.06.2024 unter www.lingen.de/bekanntmachungen in dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Außerdem können die verfügbaren Unterlagen in dem oben genannten Zeitraum zu den Servicezeiten auch in den Schaukästen vor den Zimmern 514 – 518 eingesehen werden.

 

Stadt Lingen (Ems), 12.06.2024

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

(L.S.)

gez. Schreinemacher

Erster Stadtrat



Artikeldatum: 14. June 2024
Fotos v.o.n.u.: k.A., k.A.