Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lingen (Ems) hat in seiner Sitzung am 25.02.2025 die Offenlage der genannten Entwürfe der Bauleitpläne mit Begründungen einschließlich Umweltbericht beschlossen.
Bebauungsplan Nr. 40, Ortsteil Laxten
mit örtlichen Bauvorschriften
Baugebiet: „IT-Campus“
Kartengrundlage:
Auszug aus den Geodaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Regionaldirektion Osnabrück-Meppen – Katasteramt Lingen, 2025
Geltungsbereich (schwarz umrandet) des Bebauungsplanes:
Dieser betrifft eine Fläche nördlich der Frerener Straße (B 214) und westlich der Straße Laxtener Brook.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Gutachterliche Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen (Prognose):
Schutzgut Mensch und Schutzgegenstand menschliche Gesundheit
- Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan.
- Verkehrslärmimmissionen: Ermittlung der das Plangebiet betreffenden Lärmpegelbereiche bedingt durch die Lärmemissionen der Frerener Straße / Bundesstraße B 214 sowie der Straße Laxtener Brook und Festsetzung von passiven Lärmschutzmaßnahmen für geplante gewerbliche Gebäude. Bei Umsetzung dieser Maßnahmen sind keine unzulässigen Lärmbelastungen innerhalb der gewerblichen Gebäude zu erwarten.
- Gewerbelärmemissionen: Ermittlung einzuhaltender maximal möglicher Emissionskontingente in den Teilbereichen des Plangebietes. Im Ergebnis sind keine unzulässigen Beeinträchtigungen im Bereich der in der Umgebung des Plangebietes bestehenden schützenswerten Nutzungen zu erwarten.
- Geruchsimmissionen: Ermittlung der Geruchsimmissionssituation (Geruchsbelastung) durch die nächstgelegenen landwirtschaftlichen und gewerblichen Betriebe. Im Ergebnis sind keine unzulässigen Beeinträchtigungen innerhalb der Geltungsbereiche der Bauleitpläne zu erwarten.
- Kampfmittel: Die vorliegenden alliierten Luftbilder wurden ausgewertet. Da hierbei keine Bombenblindgängerverdachtspunkte ermittelt wurden, bestehen aus Sicht der Kampfmittelbeseitigung keine Bedenken gegen die geplante Bebauung. Der Bebauungsplan enthält einen Hinweis zum Umgang mit Kampfmittelfunden bei Baumaßnahmen
- Hochwasser: Das Plangebiet liegt außerhalb von Überschwemmungs- und Hochwasserrisikogebieten
- Altlasten: Altlasten sind im Plangebiet nicht bekannt, es gibt auch keine diesbezüglichen Hinweise.
- Das Mikroklima wird sich verändern, es kann mehr Feinstaub / CO2 gebunden und mehr Sauerstoff produziert werden.
- Die Standortwahl des neuen Baugebietes wirkt sich positiv auf das Schutzgut Mensch aus, da neue Arbeitsplätze entstehen werden. Risiken für die menschliche Gesundheit entstehen nicht.
- In der Gesamtschau sind die Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch / Schutzgegenstand menschliche Gesundheit positiv, der Eingriff ist unerheblich.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
- Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan.
- Biotoptypenkartierung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie der näheren Umgebung.
- Faunistische Erfassung (Brutvögel und Fledermäuse) und darauf basierende spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP).
- Erhöhung des Lebensraumangebotes durch die Entwicklung und Anlegung von neuen umfangreichen Gehölzstrukturen mit Lebensraumqualität.
- In den nicht überbaubaren und unversiegelten Bereichen werden gärtnerisch geprägte Freiflächen angelegt.
- Der nichtausgleichbare Eingriff in das Schutzgut Tiere und Pflanzen wird durch angemessene Ersatzmaßnahmen innerhalb sowie ortsnah außerhalb des Plangebietes vollständig kompensiert.
- Die Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen sind gering, der Eingriff ist unerheblich.
Schutzgegenstand Biologische Vielfalt / Biodiversität
- Beschreibung und gutachterliche Bewertung der Biotopausstattung sowie der biologischen Vielfalt im Plangebiet im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan
- Verbesserung und Erhöhung des Lebensraumangebotes im Plangebiet im Vergleich zur bisherigen Ackernutzung.
- Die Auswirkungen auf den Schutzgegenstand Biologische Vielfalt / Biodiversität sind neutral bis gering, der Eingriff ist unerheblich.
Schutzgut Boden
- Beschreibung und gutachterliche Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan.
- Geringe Wertigkeit des Bodens und Belastung durch Agrochemikalien aufgrund intensiver landwirtschaftlicher Nutzung.
- Geringe Vorbelastung durch versiegelte Bereiche.
- Durch Versiegelung Entzug der natürlichen Bodenfunktion als Lebensraum für Tiere und Pflanzen.
- Reduzierung der Flächenversiegelung auf das für ein Gewerbegebiet vertretbare Minimum.
- Schaffung neuer Bodenqualitäten durch neue Anpflanzungsflächen.
- Die mit der Bodenversiegelung verbundenen Kompensationserfordernisse werden mit den zur Eingriffsregelung beschriebenen Maßnahmen ausgeglichen.
- Altlasten: Im Plangebiet sind keine Altlasten bekannt.
- Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden sind hoch, der Eingriff in das Schutzgut Boden ist erheblich.
Schutzgegenstand Fläche
- Beschreibung und gutachterliche Bewertung der Auswirkungen auf den Schutzgegenstand Fläche im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan.
- Die Auswirkungen auf den Schutzgegenstand Fläche sind gering, der Eingriff in den Schutzgegenstand Fläche ist unerheblich.
Schutzgut Wasser
- Beschreibung und gutachterliche Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan.
- Durch die landwirtschaftliche Ackernutzung erfolgt Nährstoff- und Pestizideinträge in das Grundwasser, durch die Herausnahme der Fläche aus der Ackernutzung werden sich die Einträge von unerwünschten Stoffen in das Grundwasser erheblich reduzieren.
- Da eine Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers nur im östlichen Plangebietsbereich möglich ist, wird dieses über offene Gräben und Wasserflächen in den östlichen Teilbereich des Plangebietes abgeleitet und hier in zwei Versickerungsbecken versickert werden sowie in einer stehenden, dauerhaft wasserführenden Wasserfläche gesammelt werden. Dadurch wird nur das über den geplanten Wasserflächen und versiegelten Flächen verdunstende Regenwasser wird dem örtlichen Wasserkreislauf entzogen.
- Die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sind gering, der Eingriff in das Schutzgut Wasser ist unerheblich.
Schutzgüter Klima und Luft
- Beschreibung und gutachterliche Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan.
- Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes werden größere Versiegelung eines Großteils der bisherigen Ackerfläche erfolgen, so dass Kaltluftproduktion abnehmen wird.
- Es entstehen jedoch große öffentliche Grünflächen mit Gehölzen, Wissen und Wasserflächen, die sich positiv auf das Mikroklima auswirken werden. Durch die Entwicklung von zusätzlichen Gehölzpflanzungen wird zukünftig Sauerstoff im Plangebiet produziert und Feinstaub im Plangebiet gebunden.
- positive Auswirkungen auf das Mikroklima durch die geplanten Dach- und Fassadenbegrünungen.
- Die Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima und Luft sind gering, der Eingriff in das Schutzgut Klima und Luft ist unerheblich.
Schutzgegenstand Erhaltung bestmöglicher Luftqualität / Klimaschutz
- Beschreibung und gutachterliche Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan.
- Negative Auswirkungen auf die Luftqualität im Plangebiet und angrenzend sind nicht zu erwarten.
- Prüfung und Einbeziehung klimaschonender Energieversorgungskonzepte.
- Verweis auf die gesetzlichen Vorgaben zum Anbringen von Photovoltaikmodulen auf die Dachflächen der geplanten Gewerbegebäude.
- Vermeidung von großflächigen Versiegelungen durch umfangreiche Grün- und Wasserflächen.
- keine relevanten Wärmeemissionen durch Heizanlagen.
- Der Eingriff in den Schutzgegenstand Erhaltung bestmöglicher Luftqualität / Klimaschutz ist unerheblich.
Schutzgut Landschaft
- Beschreibung und gutachterliche Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan.
- Erhebliche Veränderung des Landschaftsbildes durch die Errichtung von teilweise hohen gewerblichen Gebäuden im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplanes.
- Besonders geschützte Biotope, Naturdenkmale, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete (LSG), FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen.
- Die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft sind im Plangebiet groß, der Eingriff in das Schutzgut Landschaft ist erheblich.
Schutzgut Kultur und sonstige Schutzgüter
- Beschreibung und gutachterliche Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan.
- Wesentliche Elemente des Schutzgutes Kultur- u. sonstiger Sachgüter sind im Plangebiet und auf den unmittelbar angrenzenden Flächen nicht vorhanden.
- Ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde: Innerhalb des Plangebietes bestand zunächst der Verdacht auf das Vorkommen von archäologisch relevanten Bodenfunden. Daher wurde die gesamte Fläche einer umfassenden Prospektion im Hinblick auf archäologisch relevante Bodenfunden unterzogen. Basierend auf dieser Prospektion wurde auf der Plangebietsfläche alle archäologisch relevanten Bodenfunde ergraben und dokumentiert. Anschließend wurde die Plangebietsfläche bodendenkmalrechtlich freigegeben.
- Die Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- u. sonstige Sachgüter sind mittel, der Eingriff ist erheblich.
Schutzgegenstand Anfälligkeit für schwere Unfälle u. Katastrophen / Erschütterungen
- Beschreibung und gutachterlicher Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan.
- Der Abstand zum nächstgelegenen Störfallbetrieb ist ausreichend groß, so dass im Katastrophenfall die geplanten Gewerbegebäude nicht beeinträchtigt sind.
- Der Schutzgegenstand Anfälligkeit für schwere Unfälle u. Katastrophen / Erschütterungen ist nicht betroffen, der Eingriff ist unerheblich.
Schutzgegenstand Vermeidung von Emissionen, sachgerechter Umgang mit Abfällen u. Abwässern / Wärme / Strahlung / Licht
- Beschreibung und gutachterliche Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan.
- Durch den geplanten großen Anteil der Elektromobilität im Plangebiet nur geringfügige Erhöhung des Schadstoffausstoßes durch den zusätzlichen Kfz-Verkehr.
- Keine zusätzliche Schadstoffemissionen durch gewerbliche Nutzungen.
- Insektenfreundliche Beleuchtung.
- Der Eingriff in den Schutzgegenstand Vermeidung von Emissionen, sachgerechter Umgang mit Abfällen u. Abwässern / Wärme / Strahlung / Licht ist unerheblich.
Schutzgegenstand Nutzung erneuerbarer Energien / effiziente Nutzung von Energie / Klimaschutz
- Beschreibung und gutachterliche Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan.
- Verweis auf die gesetzlichen Vorgaben zum Anbringen von Photovoltaikmodulen auf die Dachflächen.
- Überwiegende Rückführung des anfallenden Oberflächenwassers in den örtlichen Wasserkreislauf.
- Der Eingriff in den Schutzgegenstand Nutzung erneuerbarer Energien / effiziente Nutzung von Energie / Klimaschutz ist unerheblich.
Schutzgegenstand Nutzung natürlicher Ressourcen u. nachhaltige Verfügbarkeit von Ressourcen
- Beschreibung und gutachterliche Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan.
- Es erfolgt ein Eingriff in natürliche Ressourcen, Lebensräume werden beseitigt und Flächen versiegelt, es entstehen jedoch auch neue Lebensräume und naturnahe Bereiche.
- Durch Ausgleichsmaßnahmen im und außerhalb des Plangebietes wird der Eingriff in die Ressourcen gemindert und kompensiert
- Der Eingriff in den Schutzgegenstand Nutzung natürlicher Ressourcen u. nachhaltige Verfügbarkeit von Ressourcen ist erheblich.
Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:
- Begründung zum Bebauungsplan, 16.01.2024, Baudezernat der Stadt Lingen (Ems), inklusive Umweltbericht mit integrierter Eingriffsregelung, Dipl.- Ing. (FH) Hans-Michael Krüger, Freischaffender Landschaftsarchitekt, 49808 Lingen (Ems).
- Schalltechnischer Bericht Nr. LL166661/03 vom 02.09.2024, TÜV Süd, Standort Lingen.
- Geruchstechnischer Bericht Nr. G21171.1/01 vom 13.10.2022, Fides Immissionsschutz & Umweltgutachter GmbH Lingen.
- Bericht Oberflächenentwässerung „Laxtener Esch“ vom Juli 2004, GfL Planungs- und Ingenieurgesellschaft GmbH, 49716 Meppen.
- Geotechnischer Bericht BG „Laxtener Esch“ vom 11.08.2004, Büro Dr. Herholz, 48159 Münster.
- Baugrundvorgutachten „Emsland Arena“ vom 30.10.2009, Dr. Schleicher & Partner Ingenieurgesellschaft mbH, 48599 Gronau.
- Ergänzendes Versickerungsgutachten BG „IT Campus Lingen (ICL) “ vom 17.02.2023, Dr. Schleicher & Partner Ingenieurgesellschaft mbH, 48599 Gronau.
- Verkehrsuntersuchung Bebauungsplan Nr. 40, BG „IT-Campus Lingen (ICL) vom 21.04.2022, PGT Umwelt und Verkehr GmbH, 30167 Hannover.
- Energiekonzept – Mögliche Versorgungsoptionen BPlan Nr. 40 „IT-Campus-ICL“, Bericht vom 16.08.2024, Gertec GmbH Ingenieurgesellschaft, 45327 Essen
- Brutvogelkartierung und artenschutzrechtliche Stellungnahme Europäische Brutvogelarten vom 20.07.2020, Diplom-Biologe Klaus-Dieter Moormann, 49811 Lingen.
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vom 28.01.2025, Dipl.- Ing. (FH) Hans-Michael Krüger, Freischaffender Landschaftsarchitekt, 49808 Lingen (Ems).
- Biotoptypenkartierung vom 11.10.2024, Dipl.- Ing. (FH) Hans-Michael Krüger, Freischaffender Landschaftsarchitekt, 49808 Lingen (Ems) als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan.
- Luftbildauswertung zur Überprüfung des Verdachts auf Kampfmittelbelastung von Baugrundflächen vom 09.02.2023, LGLN Kampfmittelbeseitigungsdienst.
- Bodendenkmalrechtliche Stellungnahmen vom 16.11.2022 und 10.08.2023, FD Bauordnung und Denkmalpflege, Stadt Lingen (Ems).
- Stellungnahme Untere Naturschutzbehörde Stadt Lingen (Ems) vom 19.12.2022 aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
25.03.2025 – 25.04.2025
im Internet unter www.lingen.de/bekanntmachungen in dieser Bekanntmachung veröffentlicht. Zusätzlich werden die verfügbaren Unterlagen in der genannten Zeit auch in den Vitrinen des 5. OG (vor den Räumen 514 – 518) des Rathauses, Elisabethstraße 14 – 16 im Fachdienst Stadtplanung öffentlich ausgelegt. Diese können dort zu den folgenden Servicezeiten eingesehen werden.
Servicezeiten:
Montag bis Dienstag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Stellungnahmen können während der oben genannten Veröffentlichungsfrist bei der Stadt Lingen (Ems) abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (stadtplanung@lingen.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Einwendungen können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Stadt Lingen (Ems), 26.02.2025
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
(L.S.)
gez. Schreinemacher
Erster Stadtrat